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Diese Förderungen gibt es 2024 in Österreich für Photovoltaik und Stromspeicher

Förderungen für Photovoltaik in Österreich

Sie möchten Ihren Strom mit Photovoltaik erzeugen? Dann lohnt es sich jedenfalls eine Förderung zu beantragen. In Österreich fördern nämlich sowohl Bund als auch Bundesländer Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher. Hier bekommen Sie einen Überblick.

Drei wichtige Hinweise vorweg:

  • In vielen Fällen ist es Voraussetzung, dass die Photovoltaik-Förderung vor der Bestellung beantragt wird. Dasselbe gilt für Stromspeicher. Informieren Sie sich also rechtzeitig!
  • Nicht alle Photovoltaik-Anlagen werden gefördert. Oft gibt es für eine Förderzusage rechtliche und technische Grundvoraussetzungen. Lassen Sie sich also von einer Fachkraft beraten, am besten vom HSH-Installatör in Ihrer Nähe!
  • Die hier angeführten Förderungen beziehen sich hauptsächlich auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Photovoltaik (PV) wandelt Sonnenenergie in elektrischen Strom um, der für den Haushalt genutzt und/oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Dabei ist es emissionsfrei, wartungsarm und ein Gratisstrom-Lieferant. Ein echter Gewinn für die Umwelt und für die Geldbörse. Um die Anschaffung zu erleichtern, fördern Bund und Länder diese Form der Solarenergie großzügig. Zudem ist in vielen Fällen auch eine Förderung für PV-Speicher möglich.

Bundesweite Photovoltaik-Förderungen in Österreich*

Für die Förderung von Photovoltaik (PV) hat die Bundesregierung ausreichend Budgetmittel bereitgestellt. Damit haben alle, die sich eine PV-Anlage zulegen wollen, gute Chancen auf eine Förderung. Konkret haben Sie folgende Möglichkeiten.

Ein Zuhause mit Photovoltaik: Die häufigste Bundesförderung für PV und Speicher wird nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ausgeschüttet.
Dieses moderne Einfamilienhaus ist mit energieeffizienter Haustechnik ausgestattet. Durch den Investitionszuschuss für Photovoltaik und Speichertechnik nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz konnten die Anschaffungskosten um tausende Euro verringert werden.
Ein Wohnhaus mit Photovoltaik ist ein Anblick, den die Bundesregierung in Österreich mit Förderungen forcieren will.
Nicht nur Photovoltaik in Neubauten, sondern auch die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage wird nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gefördert.
Für Photovoltaik-Flächen in landwirtschaftlichen Betrieben gibt es eigene Förderungen.
Zum Ausbau der Energieautarkie von landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich gibt es eine eigene Förderung für Photovoltaik.
Ein modernes energieeffizientes Wohnhaus mit Photovoltaikanlage: das neue Traumhaus.
Ein modernes energieeffizientes Wohnhaus mit Photovoltaikanlage: So stellen sich immer mehr Österreicherinnen und Österreicher ihr Traumhaus vor. Damit das Eigenheim in der Anschaffung günstiger wird, zahlt es sich aus, den Förderdschungel zu durchforsten. Der HSH-Installatör hilft dabei.

Für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp und Zubehör (inkl. Stromspeicher) entfällt die Mehrwertsteuer. Das gilt nicht für die bloße Nachrüstung eines Stromspeichers. Für Anlagen, die von der Befreiung nicht erfasst sind, kann über das EAG bei den Fördercalls der OeMAG ein Förderantrag gestellt werden (siehe unten).

Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen. Der Fördersatz beträgt 200 Euro pro kWh, wobei max. 35% der anerkennbaren Investitionskosten gefördert werden. Die maximale Speichergröße beträgt 50 kWh. Details gibt es bei der Förderstelle.

EAG ist die Abkürzung für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, in welchem unter anderem die grundlegenden Fördermöglichkeiten für Photovoltaik festgelegt sind. Eine solche ist der Investitionszuschuss für die Errichtung einer PV-Anlage. Sie ist dient als Alternative, wenn die MwSt.-Befreiung nicht anwendbar ist (z.B. für Unternehmen). Hier sind die wichtigsten Punkte zu dieser Förderung:

  • Die Förderung gilt für Neubauten und Erweiterungen von PV-Anlagen.
  • Förderbar sind jeweils maximal 30 % der förderbaren Kosten.
  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe der PV-Anlage:
    Die Förderung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt 195 Euro pro kWp.
    Die Förderung für PV-Anlagen von 10 bis 20 kWp beträgt 185 Euro pro kWp.
    Für die Einreichung gibt es 2024 fixe Termine, bei denen man sehr schnell sein muss, weil die Fördertöpfe pro Termin schnell ausgeschöpft sind. Die Termine für 2024 findet man bei der Förderstelle (siehe unten).
  • Für PV-Anlagen von 20 bis 1.000 kWp gibt es ein Bieterverfahren, bei dem man angibt, wieviel Förderung man haben möchte und bei dem die niedrigsten Angebote zum Zug kommen, solange der Fördertopf reicht. Kurz gesagt: Es ist recht komplex und man sollte sich jedenfalls Hilfe von einem Profi holen. Zum Beispiel vom HSH-Installatör.
  • Für Stromspeicher bekommt man eine Förderung von 200 Euro pro kWh Speichergröße. Allerdings nur, wenn man gleichzeitig eine PV-Ablage baut oder erweitert.

Sollten Sie Interesse an der Förderung haben, kontaktieren Sie am besten den HSH-Installatör in der Nähe. Er geht mit Ihnen die einzelnen Schritte durch und hilft Ihnen auch mit den benötigten Unterlagen. Details gibt es auch bei der Förderstelle.

Mit dieser Förderung erhalten Besitzer von PV-Anlagen für 20 Jahre lang einen Zuschlag pro verkaufter Kilowattstunde (kWh) Photovoltaik-Strom. Der Zuschlag wird in einem Bieterverfahren angegeben, die niedrigsten Gebote kommen zum Zug. Ein paar Eckdaten zur Förderung:

  • Die Förderung gilt für Neubauten und Erweiterungen von PV-Anlagen auf Gebäuden und im Freiland.
  • Die Mindestgröße der PV-Anlage ist 10 kWp.
  • Der maximale Wert für das Gebot ist 9,33 Cent pro kWh.
  • Die Förderung ist mit Landes- und Gemeindeförderungen kombinierbar.

Details gibt es bei der Förderstelle.

Diese Förderung hat das Ziel, den Eigenversorgungsgrad landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen. Dazu werden beispielsweise Wärmepumpen, Holzheizungen, Solarthermie oder Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. Mit einer Landwirtschaft kann man damit in Österreich auch eine Förderung für Photovoltaik mit Stromspeicher und Notstromversorgung beantragen. Die Förderhöhe ist gleich wie jene beim Investitionszuschuss vom EAG (siehe oben). Der große Vorteil ist jedoch, dass der Fördertopf wohl nicht so schnell ausgeschöpft ist und somit kein zeitlicher Druck bei der Einreichung herrscht. Gefördert werden neue PV-Anlagen ausschließlich in Kombination mit Speicher und Notstromfunktionalität sowie die Nachrüstung von Speichern und Notstromfunktionalität bei bestehenden PV-Anlagen. Ein paar weitere wichtige Infos zu dieser Förderung:

  • Die Förderung gilt für landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer.
  • Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe der PV-Anlage:
    Die Förderung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt 285 Euro pro kWp.
    Die Förderung für PV-Anlagen von 10 bis 20 kWp beträgt 250 Euro pro kWp.
    Die Förderung für Anlagen von 20 bis 50 kWp beträgt maximal 160 Euro pro kWp (wird aus dem Mittelwert vergangener Fördercalls der EAG-Förderung ermittelt)
  • Für Stromspeicher bekommt man eine Förderung von 200 Euro pro kWh Speichergröße.
  • Für den Umbau des Zählers auf Notstromfähigkeit: 850 Euro pauschal
  • Die maximal geförderte Anlagengröße ist 50 kWp. Die Anlage darf auch größer sein, wird aber darüber hinaus nicht gefördert.
  • Für PV-Anlagen auf Gebäuden sowie auf Freiflächen, die nicht landwirtschaftliche Nutzflächen sind.
  • Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich

Details gibt es bei der Förderstelle.

Einen detaillierten Gesamtüberblick über das Thema Photovoltaik inklusive des Zusammenspieles mit Stromspeichern, E-Mobilität und Wärmepumpen finden Sie in unserer Rubrik Photovoltaik.

Ein HSH-Installatör ist auch in Ihrer Nähe

Sie haben Fragen rund um Haustechnik, Bad- und Sanitärinstallationen, Erneuerbare Energie oder die Förderungen dazu? Wir von HSH haben die Antworten und sind ganz in Ihrer Nähe, an 100 Standorten in ganz Österreich. Rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie auf unserer Website oder gleich direkt bei uns vorbei. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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Photovoltaik-Förderungen nach Bundesland (A-Z)*

In Österreich bietet auch so manches Bundesland seine eigene Förderung für den Einbau von Photovoltaik (PV) und Stromspeichern. Zudem sind die Förderungen vielfach mit den oben genannten Bundesförderungen kombinierbar. Einen kompakten Überblick finden Sie hier.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Burgenland folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung "Photovoltaik- und Speicheranlagen"

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 20 kWp. Die Förderung beträgt 275 Euro pro kWp, wobei die maximale Förderhöhe 30 % der förderbaren Kosten umfasst.

Zusätzlich zur Photovoltaik wird das Errichten oder Nachrüsten eines Speichers bis zu einer Speicherkapazität von 20 kWh gefördert. Die Förderung beträgt 275 Euro pro kWh, wobei auch hier die maximale Förderhöhe 30 % der förderbaren Kosten umfasst. Für die zeitgleiche Errichtung von einer Wärmepumpe gibt es einen Sonderbonus von 500 Euro. Die Förderung ist nicht mit anderen Landes- oder Bundesförderungen kombinierbar. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Sonderförderaktion "Tausch eines fossilen Heizungssystems auf ein hocheffizientes alternatives Heizsystem"

Gefördert wird hier der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe oder ein anderes regeneratives Heizsystem. Beim Einbau einer Wärmepumpe gibt es für die gleichzeitige Errichtung einer Photovoltaik-Anlage einen Bonusbetrag von 500 Euro Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Kärnten folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung "Impulsprogramm für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen"

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp. Bei größeren Anlagen werden die förderbaren Kosten auf max. 10 kWp zurückgerechnet. Die Förderung beträgt 480 Euro pro kWp, wobei die maximale Förderhöhe 35 % der förderbaren Kosten umfasst. Bei einer Kombination mit anderen Bundesförderungen ist ein maximaler Förderhöchstsatz von 70 % der förderbaren Kosten zulässig. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung "Energieförderung Kärnten"

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Anlagengröße von 10 kWp. Bei größeren Anlagen werden die förderbaren Kosten auf max. 10 kWp zurückgerechnet. Die Förderung beträgt 480 Euro pro kWp, wobei die maximale Förderhöhe 50% der förderbaren Kosten umfasst.

Ebenso gefördert werden Stromspeicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh. Die Förderung beträgt 350 Euro pro kWh, wobei die maximale Förderhöhe 50 % der förderbaren Kosten umfasst.

Zusätzlich wird im Rahmen dieser Förderung die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen für Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaften, Vereine und Kommunen mit einem eigenen Fördersatz gefördert.

Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Niederösterreich folgende Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung "Sanierung Eigenheim" oder „Neubau Eigenheim“

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind über die Förderungen " Sanierung Eigenheim" und „Neubau Eigenheim“ möglich. Man erhält einen Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von 10 Jahren zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei den Landesförderstellen für Neubau Eigenheim bzw. für Sanierung Eigenheim.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Oberösterreich keine Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern. Gefördert wird jedoch die Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von Photovoltaik-Anlagen bis maximal 1.500 Euro. Ansuchen können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden sowie Privatpersonen.

  • bis zu 50 %der förderrelevanten Kosten
    für Unternehmen und unternehmerisch tätige Organisationen (max. 1.500 Euro)
     
  • bis zu 65 %der förderrelevanten Kosten
    für Vereine, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden und Privatpersonen (max. 1.500 Euro)

Zuschlag: Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Privatpersonen erhöht sich der Fördersatz um 10 %, wenn die Sitzgemeinde eine EGEM-Klimabündnis-Gemeinden ist. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Zudem wird im mehrgeschossigem Wohnbau der Einbau einer E-Lade-Infrastruktur mit 50 % der Netto-Anschaffungskosten bis maximal 5.000 Euro gefördert.
Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Salzburg folgende Förderung für den Einbau von Photovoltaik:

Förderung Photovoltaikanlagen für Private und Landwirt:innen

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Bestandsgebäuden (inkl. etwaiger Nebengebäude). Die Leistung der PV-Anlage unterliegt keiner Beschränkung. Die Förderhöhe beträgt maximal 25.000 Euro pro Anlage und ist mit 40 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto – Investitionskosten begrenzt.

  • 200 Euro pro kWp für PV-Anlagen bis 10 kWp
  • 150 Euro pro kWp für PV-Anlagen über 10 kWp bis 20 kWp
  • 100 Euro pro kWp für PV-Anlagen über 20 kWp bis 100 kWp
  • 50 Euro pro kWp für PV-Anlagen über 100 kWp

Gefördert werden ebenfalls Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Abfall- und Abwasserbetriebe. Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen wird die gesamte Anlage betrachtet und nicht nur die Erweiterung. Die Antragstellung hat im Vorhinein zu erfolgen. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich, kann in der Steiermark die „Kleine Sanierung Land Steiermark“ für die Errichtung einer PV-Anlage angefordert werden. 15 % der Investionskosten werden gefördert. Nähere Infos dazu gibt es hier.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet das Land Tirol folgende Förderung für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung „Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser“

Gefördert wird die Neuerrichtung einer oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Die Förderung gilt für einen Neubau (= Teil der Wohnbauförderung) und eine Sanierung (= Teil der Wohnhaussanierungsförderung).

  • Die Förderhöhe beträgt 250 Euro pro kWp (max. 20 kWp)
  • Im Rahmen der Wohnhaussanierung werden maximal 50 % der förderbaren Investitionskosten gefördert
  • Im Rahmen der Wohnbauförderung ist die Errichtung einer mind. 7 kWp großen Photovoltaikanlage verpflichtend für die Gewährung einer Förderung. (Die Mindestleistung beträgt 18 Wp/m² BGFh)
  • NEU 2024: der Einbau eines Stromspeichers basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie (netzdienliche Speicher) wird mit 150 Euro pro kWh Speichergröße gefördert (max. 10 kWh). Allerdings nur, wenn man gleichzeitig eine PV-Ablage baut oder erweitert. 

Die Förderungen sind kombinierbar mit der Bundesförderung. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz& Österreich bietet das Land Vorarlberg folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung für „Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen mit einer Anlagengröße von mindestens 20 kWp. Als versiegelte Flächen gelten bebaute Oberflächen, die durchgehend bedeckt sind und bei denen diese Bedeckung kein Bauwerk oder Gebäude darstellt. Die Förderung beträgt 500 Euro pro kWp. Bei ökologischen Maßnahmen (Entsiegelung) im Ausmaß von 20% der PV-Fläche gibt es zusätzlich 250 Euro pro kWp. Ebenfalls einen Zuschlag gibt es für Unterkonstruktion aus (überwiegend) Holz 250,– Euro/kwpDie Förderung ist mit 100.000 Euro je Anlage begrenzt. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung für „Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden, wobei die Förderungsbedingungen vor allem auf eine hohe Dachausnutzung ausgelegt sind. Die Förderung beträgt 200 Euro pro kWp und ist mit 15.000 Euro je Anlage begrenzt. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung für „Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik und Dachbegrünung“

Unterstützt wird die Prüfung von Gebäuden hinsichtlich Statik, Elektrik und Dachzustand und ob das Gebäude für Photovoltaik geeignet ist. Die Förderhöhe beträgt 80 % der förderbaren Kosten und ist mit 3.000 Euro pro Standort begrenzt. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Landesförderung für Errichtung von Energiegemeinschaften mit Bürgerbeteiligung:

  • Fördersatz 66% für anrechenbare Kosten bis zu einem Ausmaß von € 5.000
  • Fördersatz 50% für anrechenbare Kosten zwischen € 5.000,- und € 10.000,-
  • Fördersatz 33% für anrechenbare Kosten zwischen € 10.000,- und € 15.000,-

Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet Wien folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:

Förderung „Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen“

Gefördert wird die Errichtung von betrieblichen und privaten Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen). Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 250 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 200 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Photovoltaik-Gründachförderung“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern und solche, die als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 400 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 350 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Photovoltaik-Flugdachförderung“

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 500 Euro pro kWp, für Anlagen ab 101 kWp beträgt sie 400 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. 200.000 Euro gefördert. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

Förderung „Stationäre Stromspeicher“

Gefördert wird die Errichtung von Stromspeichern in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu einer Speichergröße von maximal 10 kWh. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh. Für die zusätzliche Installation eines Lastmanagements gibt es einen Bonus von 300 Euro. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, sofern der Speicher dort förderbar ist und solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.

* Alle Angaben ohne Gewähr. Laut Förderrichtlinien Bund und Länder. Stand Januar 2024.

Was ist zu beachten, bevor ich in Österreich eine Photovoltaik-Förderung beantrage?

Solarthermie oder Photovoltaik, das ist hier nicht die Frage

Wenn von einer Solaranlage die Rede ist, kann eine Photovoltaik-Anlage oder eine Solarthermie-Anlage gemeint sein. Auch wenn zwischen den beiden Technologien oft nicht unterschieden wird, haben sie dennoch ganz andere Zielrichtungen. Beide nutzen das Licht der Sonne zur Energieerzeugung. Doch der entscheidende Unterscheid ist, dass die Photovoltaik damit Strom, die Solarthermie jedoch Wärme erzeugt. Der Strom kann vielfältig genutzt werden (auch wiederum für die Wärmeerzeugung), dafür ist die Solarthermie bei der Wärmeerzeugung viel effizienter. Bevor Sie sich also für eine Photovoltaik entscheiden, lohnt es sich vielleicht gleich am Dach ein wenig Platz für eine Solarthermie einzuplanen. Die beiden können sich prima ergänzen und auch für die Solarthermie gibt es mitunter auch attraktive Förderungen.

Fachkundige Beratung

Photovoltaik ist in Österreich nicht nur auf Grund der Förderung und der hohen Energiepreise gefragt wie noch nie. Dennoch ist die Abwicklung der Förderungen nicht immer ganz einfach. Bei der Auswahl der Produkte und der technischen Umsetzung ist fachkundiger Rat gefragt, um am Ende nicht ohne eine Förderung dazustehen. Der HSH-Installatör in Ihrer Nähe unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen in Sachen Förderung, Planung und Umsetzung ein komplettes Sorglos-Paket. Außerdem weiß er, ob ein Stromspeicher, eine intelligente E-Ladestation (Wallbox) oder andere Komponenten gut zu Ihrer Photovoltaik-Anlage passen würden. Mitunter gibt es dafür sogar zusätzliche Förderungen.

Förderkompass: Hier finden Sie alle Förderungen für Ihr Bundesland

Holen Sie sich hier den kompletten Überblick über die aktuellen Bundes- und Landesförderungen für den Neubau und die Sanierung umweltfreundlicher Heiz- und Energiesysteme in Ihrem Bundesland. Einfach Postleitzahl und E-Mail-Adresse eingeben – und schon können Sie den HSH-Förderkompass für Ihr Bundesland downloaden.

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Macht eine Kombination mit einer Wärmepumpe Sinn?

In den meisten Fällen ja. Die Photovoltaik reduziert den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe und trägt in Kombination mit einem Heizstab zu einer höheren Lebensdauer bei. Zudem gibt es oftmals eigene Förderungen für die Kombination einer Wärmepumpe mit Photovoltaik, siehe auch unser Überblick über Förderungen für Wärmepumpen. Am besten funktioniert das Zusammenspiel, wenn man sich bereits in der Planung Gedanken macht. Auch dafür ist der HSH-Installatör in jedem Fall der richtige Ansprechpartner.

HEIZUNGSFÖRDERUNGEN: Die wichtigsten Heizungsförderungen im Überblick

Sie überlegen zusätzlich zur Photovoltaik den Einbau einer neuen Heizung und möchten sich über mögliche Förderungen in Österreich informieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, wie hoch in Ihrem Bundesland die Förderung für Ihre neue Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermieanlage, Stückholzheizung oder Hackgutheizung ist.

Übersicht aller Heizungsförderungen
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