Neben den oben genannten Förderungen für ganz Österreich bietet Wien folgende Förderungen für den Einbau von Photovoltaik und Stromspeichern:
Förderung „Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen“
Gefördert wird die Errichtung von betrieblichen und privaten Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, baulichen Anlagen oder Betriebsflächen (ausgenommen Grünflächen). Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 250 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 200 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.
Förderung „Photovoltaik-Gründachförderung“
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Gründächern und solche, die als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 400 Euro pro kWp, für Anlagen von 101 kWp bis 500 kWp beträgt sie 350 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.
Förderung „Photovoltaik-Flugdachförderung“
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden. Für Anlagen bis 100 kWp beträgt die Förderhöhe 500 Euro pro kWp, für Anlagen ab 101 kWp beträgt sie 400 Euro pro kWp. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. 200.000 Euro gefördert. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.
Förderung „Stationäre Stromspeicher“
Gefördert wird die Errichtung von Stromspeichern in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu einer Speichergröße von maximal 10 kWh. Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro kWh. Für die zusätzliche Installation eines Lastmanagements gibt es einen Bonus von 300 Euro. Es werden maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme). Achtung: Vorrangig ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes in Anspruch zu nehmen, sofern der Speicher dort förderbar ist und solange dort Fördermittel vorhanden sind. Nähere Infos zu den Kriterien und dem Einreichverfahren finden Sie bei der Landesförderstelle.