Allgemeines
Es kann entweder der Heizungstausch-Biomasse (wahlweise für Pellets-/Hackschnitzelkessel oder Scheitholz-/Kombikessel) oder der Heizungstausch-Wärmepumpen beantragt werden. Eine Förderung für eine solarthermische Anlage ist zusätzlich möglich.
Förderung von Biomasseheizungen:
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf einen Biomassekessel.
- Für Pellets-, Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel beträgt die Förderung 2.500 Euro.
- Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert.
Förderung von Wärmepumpen:
Gefördert wird der Umstieg eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe.
- Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen beträgt die Förderung 2.500 Euro.
- Für Luftwärmepumpen beträgt die Förderung 1.000 Euro.
- Es werden maximal 30% der förderbaren Investitionskosten gefördert.
Die Förderungen sind kombinierbar mit der Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“. Daraus ergeben sich folgende maximale Förderbeträge:
- Pelletsheizung oder Hackgutheizung: 20.500 Euro
- Stückholzheizung: 18.500 Euro
- Luftwärmepumpe: 17.000 Euro
- Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe: 25.500 Euro
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme: 16.500 Euro (max. 1.500 Euro fördert das Land Steiermark)
zzgl. etwaiger individueller Gemeindeförderungen
Hier geht's zur Förderungsrichtlinie mit allen Details.